ZIMMER

Während Ihres stationären Aufenthaltes wohnen Sie, je nach medizinischer und pflegerischer Notwendigkeit in zweckmäßigen Zimmern mit verschiedener Ausstattung.

Wir haben den Patientenzimmern so weit wie möglich bewusst den Krankenhauscharakter genommen.
Grundsätzlich verfügt die Klinik über zwei verschiedene Zimmerarten:

  • Pflegezimmer
  • Patientenzimmer

In allen Zimmern und im gesamten Klinikgebäude ist Rauchen nicht gestattet. Für Raucher haben wir eine überdachte Möglichkeit im Außenbereich vorgesehen.

PFLEGEZIMMER

Die Pflegezimmer befinden sich sehr nahe am Schwesternstützpunkt und können mit bis zu zwei Patienten belegt werden.


Ausstattung:
Pflegebett verstellbar, Matratzen mit hygienischem Vollüberzug, für Allergiker geeignete Bettwäsche, Schreibtisch, Fernseher mit zahlreichen TV-Kanälen, Sessel mit Tisch, Bad mit Dusche und WC, abschließbarer Schrank, Telefon, 24-Stunden-Schwesternruf, teilweise Bergblick, ausreichend Mineralwasser.

PATIENTENZIMMER

Die Patientenzimmer befinden sich vorrangig in den Gebäudeteilen II und III und werden in der Regel als Einzelzimmer belegt.


Ausstattung:
Patientenbett, Matratzen mit hygienischem Vollüberzug, für Allergiker geeignete Bettwäsche, Schreibtisch, Fernseher mit zahlreichen TV-Kanälen, Sessel mit Tisch, Bad mit Duschmöglichkeit und WC, Schrank, Telefon, 24-Stunden-Schwesternruf, teilweise mit Balkon und Bergblick, ausreichend Mineralwasser.

NACH IHREM STATIONÄREN AUFENTHALT

Die Hautklinik verfügt über Versorgungsverträge mit sämtlichen gesetzlichen Krankenkassen. Alle Behandlungs- und Unterbringungskosten, die während des stationären Aufenthaltes anfallen, werden somit in der Regel von Ihrer Krankenkasse getragen. Sie bezahlen lediglich Ihren gesetzlichen Eigenanteil in Höhe von 10,- € / Tag, max. 280,- € sowie die Aufwendungen für Ihren persönlichen Bedarf.
Bei Privatpatienten ist der Abrechnungsmodus individuell zu klären, wobei nach vorheriger Kostenübernahme in der Regel die direkte Abrechnung mit dem privaten Kostenträger möglich ist.
Im Anschluss an Ihre Entlassung werden wir die Fortführung der Behandlungen mit dem einweisenden Arzt abstimmen.

  • Entlassmanagement nach §39 Abs. 1a SGB V

    Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V

    Worum geht es beim Entlassmanagement?

    Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

    Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind, und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Krankenkasse unterstützt.

    Die Patienten werden über Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Geplante Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt.

    Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

    Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Krankenkasse hierzu die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

    Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels einer Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Krankenkasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

    Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

    Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung in Frage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

    Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

    Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen oder die Kranken­kasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

    Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

    Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

    • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf schriftlich gegenüber dem Krankenhaus.
    • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Krankenkasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Krankenkasse und dem Krankenhaus.

    Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Krankenkasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

    Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben das Krankenhaus oder die Krankenkasse gern weitere Auskünfte.

PARKEN

Parkmöglichkeiten finden Sie in begrenzter Anzahl rund um das Klinikgebäude oder kostenpflichtig in der Tiefgarage. Wir empfehlen Ihnen die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.

VERPFLEGUNG & CAFETERIA

Verpflegung


Nach dem Motto „Frisch und gesund“ Tag für Tag ist uns ein gesundes und richtiges Speisenangebot und vor allem leckeres Essen sehr wichtig!
Ihr Essen wird nach den Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gekocht. Diese stehen für eine gesunde und vollwertige Ernährung und passen sich dem regionalen und jahreszeitlichen Angebot an. Sollten Sie einen Nachschlag wünschen – gerne!
Ein Frühstücksbuffet erwartet Sie täglich mit wechselndem Angebot, sodass Sie jeden Morgen frisch gestärkt in den Tag starten können.
Mittags können Sie zwischen drei alternativen 3-Gang-Menüs vom Buffet wählen. Egal ob Fleischgericht, Vollwertkost oder vegetarisch - Sie haben die Wahl.

Cafeteria


Am Nachmittag erhalten Sie heißen Kaffee, leckeren Kuchen nach wechselnder Tagesauswahl und kühle Getränke in der Cafeteria. In den Sommermonaten sogar auf der schattigen Terrasse.
Egal, ob Sie dabei sich mit Ihrem Besuch unterhalten, gemütlich ein Buch oder die aktuelle Tageszeitung lesen wollen.

BESUCHER

Herzlich willkommen, liebe Besucherinnen und Besucher!

Ihr Besuch spielt eine bedeutende Rolle im Heilungsprozess und trägt maßgeblich dazu bei, den Komfort und das Wohlbefinden unserer Patienten zu steigern.

Während Ihres Aufenthalts in unserer Klinik können Sie Folgendes erwarten:

Besucherzeiten: Bitte beachten Sie die Besuchszeiten und unterstützen Sie uns dabei, die Ruhe und Privatsphäre aller Patienten zu respektieren.

Information und Kommunikation: Nutzen Sie Ihren Besuch, um Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten zu erhalten und Fragen zu stellen. Unsere Ärzte und Pflegekräfte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen zu besprechen und Sie über den Fortschritt zu informieren.

Rücksichtnahme: Wir bitten Sie, Rücksicht auf die Privatsphäre und die Bedürfnisse aller Patienten zu nehmen. In einigen Fällen kann es Einschränkungen oder spezielle Anforderungen geben, die zu beachten sind. Bitte beachten Sie auch unsere geltenden Besuchsrichtlinien.

Bei Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.